Reformierte Kirchen
Bern-Jura-Solothurn

Gottesdienst

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Kirchenmusik: Richtlinien und Rechtliches

Anstellung und Besoldung von Kirchenmusiker/innen
Die Regelung von Anstellung und Besoldung von Organisten, Chorleiterinnen und weiteren kirchenmusikalisch tätigen Personen liegt in der Verantwortung der Kirchgemeinden. Der Synodalrat der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn hat Empfehlungen zur Anstellung von Organisten und Organistinnen herausgegeben, die den Kirchgemeinden als Orientierungsgrundlage bei der Erstellung von Arbeitsverträgen und bei der Lohnberechnung dienen. Ähnliches gibt es vom Schweizerischen Kirchengesangsbund für Chorleiterinnen und Chorleiter.
Organistenbesoldung
Besoldungsempfehlung Schweizerischer Kirchengesangsbund

Organisation von Kirchenchören
Der Schweizerische Kirchengesangsbund bietet Richtlinien zur Orientierung in allen wesentlichen Fragen rund um die Organisation eines Kirchenchores und seine Kooperation mit bzw. seine Vernetzung in der Kirchengemeinde.
Richtlinien Kirchenchor


Kirchenmusik und Urheberrechte
Kirchenmusik und UrheberrechteTexte und Kompositionen sind urheberrechtlich geschützt; das gilt auch für Musik, die in der Kirche erklingt. Die Refbejuso stellen die wichtigsten Informationen zu diesem Thema in einem Dokument zur Verfügung:
Merkblatt Urheberrecht Refbejuso
Urheberrecht FAQ Rechtsdienst Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn